Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass sie einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teils als Teil und Zwischenurteil insgesamt zu lauten hat: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 20.529,07 EUR samt 4 …
Text Entscheidungsgründe: Auf der Grundlage des § 6 lit e des Kunsthochschul Organisationsgesetzes (KH OG), BGBl 1970/54, idF BGBl 1973/250, wurde mit Bundesgesetz vom 9. 5. 1973 (in der Folge: Errichtungsgesetz), BGBl 1973/251, die Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz erric…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht der durch das Universitätsgesetz 2002 eingetretenen Änderung der Rechtslage nicht ausreichend Rechnung getragen hat. Sie ist auch teilweise berechtigt. I. Die beklagte Partei rügt als Nichtigkeit, das Berufungsgericht habe in die Teilrechtskraft d…