Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben, soweit sie nicht Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs betreffen. Die Rechtssache wird mit Ausnahme solcher Ansprüche an das Erstgericht zurückverwiesen, dem die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahr…
Text Begründung: Die Rechtsvorgängerin der zweitbeklagten Gesellschaft wurde nach Verschmelzung mit der zweitbeklagten Gesellschaft (FN 114425y) gelöscht. Die erstbeklagte Gesellschaft (FN 337411v) hat mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag den Betrieb der Rechtsvorgängerin der zweitbeklagten Gesellschaft e…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und teilweise berechtigt. Die Klägerinnen vertreten die Auffassung, sie hätten ihre Ansprüche aufgrund eines einheitlichen Sachverhalts auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt; in diesem Fall der Anspruchsgrundlagenkonkurrenz sei das angerufene Gericht zuständig, we…