RS0128312 – OGH Rechtssatz
RS0128312 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei einem Wertpapierdepot mit Einzelverfügungsberechtigung ("Oder-Konto") kann ein einzelner Depotinhaber wirksam auch dahin verfügen, dass er die im Depot erliegenden Wertpapiere verpfändet. Der Hinweis des Verpfänders, dass diese Papiere nur im Eigentum eines Hinterlegers stehen, hindert für sich ohne das Hinzutreten einer besonderen Verdachtslage (hier zu verneinen: Mutter und Sohn sind Hinterleger, eine Verfügungsbeschränkung wurde nicht ausgesprochen) die wirksame Verpfändung durch den anderen Hinterleger nicht.