Spruch Die Rekurse werden zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.261,13 EUR (darin 543,52 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung zum Rekurs der Nebenintervenienten binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Gegenstand der von der in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zur Erstnebenintervenientin, einer Universität, stehenden Klägerin erhobenen Amtshaftungsklage, mit der sie die Zahlung von 233.500 EUR samt Zinsen sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle Nachteile…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobenen Rekurse der Beklagten und der Nebenintervenienten sind nicht zulässig, weil darin keine iSd § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage (§ 519 Abs 2 ZPO) erörtert wird. Vorauszuschicken ist, dass die Verhandlung vor dem Zivilgericht gemäß § 171 ZPO grundsätzlich öffentlich zu erfolg…