Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 642,70 EUR (darin enthalten 107,12 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Auf Anregung seiner drei Söhne und Durchführung einer Erstanhörung bestellte das zuständige Bezirksgericht mit Beschluss vom 1. 8. 2007 einem Betroffenen einen der Söhne zum Verfahrenssachwalter und auch zum einstweiligen Sachwalter mit dem Wirkungskreis der Einkommens und Verm…
Rechtliche Beurteilung Die dem Obersten Gerichtshof erst im Mai 2015 vorgelegte Revision, die von den Beklagten beantwortet wurde, ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig. Sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Die behauptete Aktenwidrigkeit wurde geprüft, sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). 2. Im Sachwa…