Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 188,02 EUR (darin 31,34 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. August 2006 bis 15. Juni 2011 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Seit April 2008 belief sich seine vereinbarte Arbeitszeit auf 24 Stunden pro Woche mit freier Zeiteinteilung und einem monatlichen Gehalt von 1.710 EUR brutto. Im Dienstvertrag w…
Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten beantwortete Revision des Klägers ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Nach § 22 AngG ist dem Angestellten bei Kündigung durch den Dienstgeber während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich mindestens ein Fünftel der…