JudikaturJustizRS0128147

RS0128147 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Oktober 2018

Betrügerische Krida nach § 156 StGB ist vollendet, sobald feststeht, dass ein Gläubiger infolge eines wirklich oder scheinbar Vermögen verringernden Verhaltens des Schuldners eine Forderung nur zum Teil oder gar nicht beglichen erhält; hier: Quotenfestsetzung im gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren.

Entscheidungen
2