JudikaturJustizRS0128137

RS0128137 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2016

Einem Prozessprogramm iSd § 258 Abs 1 Z 4 ZPO kommt keine Entscheidungsqualität zu. Es bindet weder das Gericht, noch die Parteien, ist jederzeit abänderbar und nicht anfechtbar.

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