Spruch Dem Revisionsrekurs wird hinsichtlich der Aufträge des Erstgerichts zur Urkundenvorlage nicht Folge gegeben. Im Übrigen wird er zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.961,64 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein Dienstverhältnis zur Beklagten über den 11. August 2011 hinaus aufrecht fortbestehe. Über Antrag des Klägers trug das Erstgericht der Beklagten in der Tagsatzung vom 3. November 2011 die Vorlage sämtlicher E Mails des Klägers an Dipl.Kff I*…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist im Hinblick auf die Vorlageaufträge zulässig (s Zechner in Fasching , ZPG 2 IV/1 § 515 Rz 21), jedoch nicht berechtigt . Im Übrigen ist er unzulässig . 1. Der vom Rechtsmittelwerber vermissten Bewertung des Streitgegenstandes bedurfte es nicht, weil die Zulässigkeit der Anfec…