Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß §§ 78, 402 Abs 4 EO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. …
Text Begründung: Das Rekursgericht hat die durch das Erstgericht erfolgte Abweisung des Sicherungsantrags der Klägerin, der Beklagten zu verbieten, aufgrund des Urteils des Handelsgerichts Wien vom 31. 3. 2011, AZ 19 Cg 31/04m, in Kenntnis des Urteils des EuGH vom 24. 5. 2012, C 98/11P, gegen die Kläger…
Rechtliche Beurteilung Damit zeigt die Klägerin keine iSv § 528 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage auf. Ihr außerordentlicher Revisionsrekurs ist daher unzulässig . 1. Die Klägerin argumentiert, aus der Entscheidung des EuGH C 98/11P ergebe sich, dass der Schutzbereich der klagsgegenständlichen Gemeinschaftsmarke der Bekla…