Spruch In der Strafsache des Landesgerichts für Strafsachen Wien AZ 13 Hv 109/10g verletzt der Beschluss des Präsidenten dieses Gerichtshofs vom 17. April 2012, AZ 1 Ns 77/12m (ON 342) § 43 Abs 4 StPO. Dieser Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst erkannt, dass der Sprengelrichter DI MMag. Mich…
Text Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 13. Dezember 2010, GZ 13 Hv 109/10g 300, welches auch einen sogleich in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten Erich K***** sowie Freisprüche beider Angeklagten enthält, wurde Franz S***** des Verbre…
Rechtliche Beurteilung Der Beschluss des Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 17. April 2012 steht wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt mit dem Gesetz nicht in Einklang: Gemäß § 43 Abs 4 StPO ist ein Richter ua von der Entsche…