JudikaturJustizRS0128007

RS0128007 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2013

Der Oberste Gerichtshof stellt einen Antrag gemäß Art 89 Abs 2 B-VG wegen Bedenken gegen die Verfassungskonformität der Bestimmung des § 500 Abs 3 ZPO in Zusammenhang mit § 60 Abs 2 JN, wonach für die Frage der Revisions-(rekurs-)zulässigkeit bei Liegenschaften von einem maßgeblichen (zwingenden) Wert in Höhe des dreifachen Einheitswerts der Liegenschaft auszugehen ist.