RS0127995 – OGH Rechtssatz
RS0127995 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Rechnungslegungsanspruch gegen einen verwaltenden Miteigentümer ist im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen. Er hängt nicht davon ab, ob die damit begehrten Informationen auch auf anderem Weg erlangt werden könnten, und bezieht sich grundsätzlich auf die Erträge und Aufwendungen der gesamten gemeinschaftlichen Sache.