Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil das auch unbekämpft in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche wegen zweier Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 Abs 1 erster Satz zweiter Fall StGB (A/II und C/II) und eines Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen räuberischen Diebs…
Rechtliche Beurteilung Die Geschworenen hatten die bezughabenden Hauptfragen (1, 5, 7, 11 und 12) jeweils bejaht. Die gegen die genannten Schuldsprüche aus Z 12 des § 345 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde verfehlt ihr Ziel. Die undifferenziert gegen die Annahme echter Konkurrenz zwischen § 99 (Abs 1 und Abs 2) …