JudikaturJustizRS0127912

RS0127912 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2012

Die Ausübung eines testamentarisch eingeräumten Aufgriffsrechts, wonach es einem Miterben frei steht, bestimmte Grundstücksteile gegen Auszahlung des anteiligen Schätzwerts an die Erben zu übernehmen oder auch nicht, ist für den Nachlass und den Aufgriffsberechtigten wertneutral. Wegen dieser Wertneutralität ist von einem unechten Prälegat (Hineinvermächtnis) auszugehen, das wie eine Teilungsanordnung wirkt und der Einbeziehung in das Erbteilungsverfahren grundsätzlich nicht entgegensteht. Insbesondere ist eine gesonderte Vermächtnisklage nicht erforderlich.