RS0127908 – OGH Rechtssatz
RS0127908 – OGH Rechtssatz
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Eine Teilungsanordnung des Erblassers verschafft dem betreffenden Miterben einen obligatorischen Anspruch gegen den oder die anderen Miterben, der durch rechtsgestaltende Erklärung geltend gemacht und im Rahmen der Erbteilung durchgesetzt werden kann. Sie ist für die Erben grundsätzlich bindend, diese können aber einvernehmlich eine abweichende Verteilung beschließen. Auch für das die Teilung durchführende Gericht ist die Teilungsanordnung zu berücksichtigen, soweit sie mit den gesetzlichen Vorschriften verträglich sind.