Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit 1.049,04 EUR (darin enthalten 174,84 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger führt beim Landesgericht Linz wegen eines von ihm behaupteten Diagnose und Behandlungsfehlers einen Schadenersatzprozess gegen den Arzt für Allgemeinmedizin Dr. F***** S*****. Diesen hatte er am 27. 11. 2009 wegen Beschwerden am linken Vorfuß aufgesucht. Am 30. 11. 2…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zwar zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass Ärzte wie Rechtsanwälte berufliche Geheimnisträger sind und die ärztliche Verschwiegenheitspflicht nach § 54 Abs 1 ÄrzteG auf ähnli…