JudikaturJustizRS0127850

RS0127850 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2018

Es begründet keine Nichtigkeit, wenn der Richter sich der Begründung eines anderen Gerichts (oder Senats) zur selben Rechtsfrage anschließt und diese übernimmt, unabhängig davon, ob er die Begründung mit eigenen Worten wiedergibt oder diese wortgleich übernimmt.

Entscheidungen
3