JudikaturJustizRS0127846

RS0127846 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2014

Die von den Landesgesundheitsfonds aufzuwendenden Gesamtkosten für die Behandlung und Pflege des Unfallopfers in den Fondskrankenanstalten der Bundesländer Salzburg und Oberösterreich bilden den Deckungsfonds. Maßgeblich sind die LKF‑Gebührenersätze, denen die von den Landesgesundheitsfonds im Einklang mit den bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben ermittelten Eurowerte pro LKF‑Punkt zugrunde liegen. In diesem Umfang besteht auch der Anspruch des Geschädigten auf die Sachleistung der Gewährung von Heilbehandlung und Pflege in einer Krankenanstalt gegenüber dem Sozialversicherungsträger.

Entscheidungen
3