Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: Die gerichtliche Aufkündigung vom 23. Jänner 2004 wird für rechtswirksam erklärt. Der beklagten Partei wird aufgetragen, der klagenden Partei die Wohnung top 2 im Haus P*****, im Ausmaß vo…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Vermieter, die Beklagte ist Mieterin der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung top 2. Anfang August 2003 begann die Beklagte mit umfangreichen Umbauarbeiten im Bestandobjekt, obwohl sich der Kläger gegen jegliche bauliche Veränderung ausgesprochen hatte. Im Wesentlichen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil dem Berufungsgericht bei der Prüfung der geltend gemachten Kündigungsgründe eine aus Gründen der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung unterlaufen ist. Sie ist deshalb auch berechtigt. 1. Ein erheblich nachteiliger Gebrauch vom Mietgegenstand im Sinn des § 3…