Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.883,16 EUR (darin enthalten 313,86 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss mit der Beklagten am 21. 9. 2010 einen Rechtsschutzversicherungsvertrag ab, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Ö*****- Mobilitäts und Konsumenten Rechtsschutzversicherung 2010 (MKRB 2010) zugrunde liegen. Nach Meldung eines Schadenfalls durch die Klä…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Strittig ist im Revisionsverfahren allein die Berechtigung der Beklagten zur Kündigung im Schadenfall nach Art 13.1. MKRB 2010. 2.1. Die Geltungskontrolle nach § 864a ABGB geht der Inhaltskontrolle gemäß § 879 Abs 3 ABGB vor (RIS Justiz…