JudikaturJustizRS0127790

RS0127790 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2012

Eine zurückgelegte Anzeige macht den Anzeiger in Betreff eines darauf bezogenen Antrags auf Fortführung des - solcherart niemals geführten - Ermittlungsverfahrens nicht zum Beteiligten und berechtigt ihn auch nicht zur Richterablehnung. Dies gilt jedoch nicht, wenn der angezeigte Sachverhalt ohne Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft als Straftat iSd §§ 191 f StPO bewertet wird.