Text Begründung: Das Erstgericht erklärte die Schiedssprüche des Schiedsgerichts der Handelskammer des Kanton Tessin vom 14. und 15. Juni 2011 und das Zwischenurteil (gemeint: Zwischenschiedsspruch) vom 23. Dezember 2010 für in Österreich vollstreckbar und bewilligte zur Hereinbringung der im Kopf dieser…
Rechtliche Beurteilung 1. Der Revisionsrekurs ist, soweit er sich gegen die vom Rekursgericht bestätigte Exekutionsbewilligung richtet, absolut unzulässig (RIS Justiz RS0114023 [T3]), im Übrigen aber mangels erheblicher Rechtsfragen unzulässig: 2. Durch die Bestimmung des § 84 Abs 4 EO ist nur die Bestimmung des § 528 Ab…