Spruch Den Revisionen der klagenden Partei und der beklagten Partei wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie unter Einschluss des rechtskräftig gewordenen Teils insgesamt wie folgt zu lauten haben: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten ab dem 13. 1. 1998 als Raumpflegerin beschäftigt und mit Reinigungsarbeiten im (vom Betrieb der Beklagten verschiedenen) Objekt 1, einem Krankenhaus in Graz, betraut. Das Arbeitsverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden-, …
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind gemäß § 502 Abs 1 ZPO zulässig und berechtigt. Zur Revision der Klägerin: Die Tätigkeit der Klägerin als Raumpflegerin war zuletzt dadurch gekennzeichnet, dass sie an insgesamt 575 Tagen an zwei vom Standort des Betriebs der Beklagten verschiedenen, in derselben Stadt gelegenen…