JudikaturJustizRS0127714

RS0127714 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 2021

Das Fehlen der Erschöpfung des Rechtswegs steht ungeachtet der Verpflichtung des Oberlandesgerichts als Berufungsgericht zu amtswegiger Wahrnehmung materiell-rechtlicher Urteilsnichtigkeit einer begehrten Verfahrenserneuerung gemäß § 363a StPO entgegen.

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