JudikaturJustizRS0127677

RS0127677 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2024

Sicherheitsfachkräfte üben Tätigkeiten aus, die der Erfüllung von Arbeitgeberpflichten dienen, und üben so Arbeitgeberfunktionen aus; sie sind gewissermaßen Gehilfen der Arbeitgeber bei Erfüllung von deren Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern im Bereich der Arbeitssicherheit.

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