Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres Revisionsrekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung von 19.234,03 EUR beantragte die Betreibende aufgrund des Rückstandsausweises vom 25. Juli 2011 die Exekution durch Pfändung des der Verpflichteten gegenüber ihrer Mieterin (in der Folge immer: Drittschuldnerin) zustehenden Pfandrech…
Rechtliche Beurteilung 1. Auswirkungen des über das Vermögen der Drittschuldnerin eröffneten Insolvenzverfahrens 1.1 Zum Zeitpunkt der Fassung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses ebenso wie zum Zeitpunkt der Zustellung des Drittverbots an die Drittschuldnerin (Mieterin der Verpflichteten) war bereits über deren Vermögen…