Spruch I. Das bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens in Verwaltungssachen mit Beschluss vom 23. Jänner 2018, 10 ObS 82/17g, unterbrochene Revisionsverfahren wird aufgenommen. II. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 418,78 EUR bes…
Text Entscheidungsgründe: I. Mit Beschluss vom 23. 1. 2018, 10 ObS 82/17g (dazu R. Müller , Zum Unfallversicherungsschutz eines selbständig erwerbstätigen Schwarzarbeiters, DRdA 2019/3, 45), unterbrach der Oberste Gerichtshof das Revisionsverfahren gemäß § 74 Abs 1 ASGG, bis über die Vorfrage der Versich…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Auch in der Revision argumentiert die Beklagte damit, dass der Kläger nur mit Tätigkeiten im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung bzw dazu gehörigen Hilfstätigkeiten versichert sei. Überschreite er (wie im vorliegenden Fall) die Gewerbebere…