Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Punkt I. des angefochtenen Beschlusses wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts (ON 12) wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 757,80 EUR (darin 126,30 EUR USt) bestimmten Kosten…
Text Begründung: Gegenstand des Revisionsrekurses der Beklagten ist die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs für das Begehren des Klägers als mit Bescheid des bei der Beklagten eingerichteten Personalamts vom 19. 12. 2012 bis zur Versetzung in den Ruhestand karenzierter Beamter, 1. die Beklagte zur Zahl…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt . 1. Wie zuletzt etwa zu 9 ObA 151/14t ausgeführt, sind nach ständiger Rechtsprechung Streitigkeiten aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von Beamten, die der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen wurden, allein im Verwaltun…