JudikaturJustizRS0127635

RS0127635 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2016

Der Umstand, dass der als Beamter der beklagten Post AG „zugewiesene“ Kläger ihm nach dem PBVG zustehende Rechte als Mitglied des Personalausschusses durchzusetzen versucht, ändert nichts daran, dass diese Rechte untrennbar mit seinem öffentlich‑rechtlichen Dienstverhältnis verbunden sind und daher der ordentliche Rechtsweg für deren Durchsetzung unzulässig ist.

Entscheidungen
2