JudikaturJustizRS0127632

RS0127632 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2012

Für die Anwendung der Nichtigkeitssanktion des § 879 ABGB auf bloße Realakte, etwa auf die Zerstörung denkmalgeschützter Sachen bleibt kein Raum. Die dort statuierte Nichtigkeitssanktion ist auf Rechtsgeschäfte bzw ‑ in analoger Erweiterung ‑ rechtsgeschäftsähnliche Handlungen zugeschnitten. Hingegen handelt es sich in anderen Fällen bei der Aufhebung der Zubehörwidmung nicht um einen bloßen Realakt, sondern eine ‑ rechtlicher Bewertung zugängliche ‑ Rechtshandlung. Soweit die Widmung als Zubehör bzw die Aufhebung einer derartigen Widmung durch Rechtshandlung erfolgt, ist aber die Anwendung des § 879 ABGB durchaus möglich.