RS0127602 – OGH Rechtssatz
RS0127602 – OGH Rechtssatz
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Für die Frage, ob eine Stelle im Ortsgebiet iSd § 93 Abs 1 StVO liegt oder nicht, kommt es nicht auf die Bewegungsrichtung des auf einer ungeräumten Stelle verunfallten Verkehrsteilnehmers an. Es ist daher unerheblich, ob der Verunfallte aus dem Freilandgebiet zur Unfallstelle gelangt ist oder nicht.