RS0127600 – OGH Rechtssatz
RS0127600 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ob ein bestimmtes Straßenstück im Ortsgebiet liegt oder nicht, hängt nicht von subjektiven Umständen ab, sondern ist objektiv danach zu beurteilen, ob die Straße Teil des Straßennetzes innerhalb eines so gekennzeichneten (flächigen) Ortsgebiets ist, was an der Verbauung des Gebiets, nicht aber an der Widmung, zB in Bau‑ oder Grünland, zu messen ist.