Spruch Art. 3 EMRK, Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 EMRK - Sonderhaftregime für Mitglied einer mafiösen Organisation. Zulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich der behaupteten Verletzung von Art. 3 EMRK, Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 8 EMRK durch die Überwachung des Briefverkehrs (einstimmig). Unzulässigkeit der B…
Text Begründung: Sachverhalt: Der 1938 geborene Bf. wurde im Dezember 1993 in Haft genommen und unter anderem wegen Mitgliedschaft bei einer mafiösen Organisation zu 30 Jahren Haft verurteilt. Wegen der vom Bf. ausgehenden Gefahr erließ der Justizminister am 10.8.1994 eine Verfügung, die ihn für ein Jahr…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. rügt eine Verletzung von Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe), Art. 6 Abs. 1 EMRK (hier: Recht auf Zugang zu einem Gericht), Art. 8 EMRK (hier: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Briefverkehrs)…