JudikaturJustizRS0127427

RS0127427 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2017

Entscheidungen über die Verlegung in einen Sicherheitstrakt einer Strafanstalt betreffen keine strafrechtliche Anklage, sondern müssen unter dem zivilrechtlichen Aspekt des Art 6 Abs 1 MRK untersucht werden.

Entscheidungen
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