JudikaturJustizRS0127388

RS0127388 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 2012

Tritt der Nebenintervenient erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei dem Verfahren bei, kann er selbst dann kein eigenes Rechtsmittel mehr erheben, wenn die Hauptpartei ihrerseits rechtzeitig ein Rechtsmittel erhoben hat.

Entscheidungen
2