JudikaturJustizRS0127336

RS0127336 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2024

Werden Feststellungen aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffen, kann der Oberste Gerichtshof die generelle Eignung der gewählten Methode überprüfen, nicht aber das Ergebnis der Anwendung einer an sich geeigneten Methode.

Entscheidungen
8