Spruch I. Der Revisionsrekurs des Antragsgegners wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin die mit 744,43 EUR (darin 124,07 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. II. Dem Revis…
Text Begründung: Die Antragstellerin war Eigentümerin der Waldgebiete W*****, H***** und B***** (Parzellen Nr 988/1, 1616, 1617 und 1618 der EZ ***** KG A*****); sie verstarb im Zuge des Gerichtsverfahrens, das nunmehr von der Verlassenschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin fortgesetzt wird. Der Antragsgegn…
Rechtliche Beurteilung I. Der Revisionsrekurs des Antragsgegners spricht die vom Rekursgericht als erheblich beurteilte Rechtsfrage nicht an. Soweit er sich gegen die vom Sachverständigen angewendete Bewertungsmethode ausspricht, ist er darauf zu verweisen, dass das Gericht Sachverständigen die im Zuge der Auftragserledig…