JudikaturJustizRS0127313

RS0127313 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juni 2016

In die Verhältnismäßigkeitsprüfung sind auch Natur und Höhe der verhängten Strafen miteinzubeziehen. Die auferlegten Summen müssen in Relation zur Schwere des Rechtsverstoßes und zu den Einnahmen auflagenstarker Zeitschriften gesehen werden.

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