Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 447,98 EUR (darin enthalten 74,66 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Dieser wurde mit strafgerichtlichem Urteil vom 29. 1. 2007 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen und am 23. 4. 2010 unter Bestimmung einer Probezeit von fünf Jahren a…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision der Klägerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Klägerin macht geltend, der von den Vorinstanzen vorgenommene Abzug von der Unterhaltsbemessungsgrundlage führe zu einer Bevorzugung der Öffentlichen Hand gegenüber dem Unterhaltsberechtigten (hier…