Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Strafausspruch aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht Korneuburg verwiesen. Mit ihrer Berufung wird die Fi…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rosemarie P***** (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Danach hat sie im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hollabrunn Korneuburg Tulln vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzei…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 9 lit c des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Finanzstrafbehörde geht fehl. Vorweg sei festgehalten, dass der Einwand fehlender Rechtswirksamkeit der vom berechtigten Ankläger erhobenen Anklageschrift nicht Gegenstand der Rechtsrüge ist, weil selbst im Fall des…