Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es insgesamt zu lauten hat: „1. Die Klagsforderung besteht mit 8.515,29 EUR zu Recht. 2. Die eingewendete Gegenforderung besteht mit 3.091,09 EUR zu Recht. 3. Die beklagte Partei ist daher schuldig, der k…
Text Entscheidungsgründe: Im Sommer 2006 beauftragte der Beklagte die Nebenintervenientin, eine Immobilienmaklerin, mit der Vermittlung des Verkaufs seiner mit Wohnungseigentum an der Wohnung top 6 verbundenen 250/3304 Anteile an einer Liegenschaft in Bregenz. Nachdem die Nebenintervenientin von der Haus…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht bei der Verneinung eines irrtumsrechtlichen Anspruchs des Klägers den Sinngehalt einer erstinstanzlichen Feststellung missverstanden hat; sie ist auch teilweise berechtigt. Der Kläger macht geltend, beim Errichtungsjahr des Gebäudes und bei der Hö…