JudikaturJustizRS0127171

RS0127171 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2021

Bei öffentlichen Aussagen des Veräußerers oder seiner Verhandlungsgehilfen ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie den konkreten Vertragsverhandlungen (stillschweigend) zugrunde gelegt werden und auf diesem Weg Eingang in die Vereinbarung finden können.

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2