JudikaturJustizRS0127149

RS0127149 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2017

Grobes Verschulden eines Parteienvertreters bei der Versäumung einer befristeten Prozesshandlung ist regelmäßig darin zu erblicken, wenn der unterlaufene Fehler auf einer mangelhaften Organisation beruht.

Entscheidungen
3