Spruch Aus Anlass des Revisionsrekurses wird der angefochtene Beschluss als nichtig aufgehoben und der Rekurs gegen den Beschluss des Erstgerichts zurückgewiesen.…
Text Begründung: Aufgrund der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher befindet sich der dauernde Aufenthalt des Betroffenen nunmehr in der Krankenanstalt Mauer Öhling. Das bislang für die Sachwalterschaftssache zuständige Bezirksgericht Hollabrunn übertrug daher die Zuständigkeit an…
Rechtliche Beurteilung Aus Anlass des Revisionsrekurses ist die Nichtigkeit des angefochtenen Beschlusses wahrzunehmen. Mit dem Beschluss 2 Ob 125/10m wurde nur der (verfrüht ergangene) Beschluss des Landesgerichts Korneuburg aufgehoben, nicht aber der Übertragungsbeschluss des Bezirksgerichts Hollabrunn. Das Rekursgerich…