Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Sachbeschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der Sachbeschluss des Erstgerichts in der Hauptsache wiederhergestellt wird. Der Erstantragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin die mit 252,46 EUR bestimmten Kosten des erstinstanzlichen Ver…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Geschäftslokale top 1 und 3 im Erdgeschoss des den Antragsgegnern gehörigen Hauses mit der Grundstücksadresse ***** Wien, *****. Sie betreibt ein Ambulatorium für physikalische Medizin. Mit am 3. 8. 2009 bei der Schlichtungsstelle eingelangtem und mit…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. 1. Vorauszuschicken ist, dass sich keine der Parteien im Zusammenhang mit dem Schreiben der Antragstellerin vom 9. 4. 2009 - das im Übrigen nur an den Erstantragsgegner adressiert war und nähere Ausführungen dazu, wo die Sirene angebracht werden soll, vermissen lä…