RS0127087 – OGH Rechtssatz
RS0127087 – OGH Rechtssatz
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In einer Pflichtversicherung gemäß § 158 b VersVG kann bei einem gestörten Versicherungsverhältnis dem Geschädigten die Verjährung des Deckungsanspruchs des Versicherungsnehmers in analoger Anwendung von § 158c Abs 1 VersVG nicht entgegengehalten werden. Vielmehr ist für den zugunsten des Geschädigten fingierten Deckungsanspruch ein eigener Verjährungsbeginn maßgeblich.