RS0127051 – OGH Rechtssatz
RS0127051 – OGH Rechtssatz
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Wird wegen des nachträglichen Verlusts der Prozessfähigkeit des beklagten Arbeitgebers das Verfahren zur Durchsetzung der Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis als nichtig aufgehoben und bei der Zurückweisung der Klage ausgesprochen, dass die Kosten gemäß § 51 Abs 2 ZPO wechselseitig aufgehoben werden, so liegt darin keine die Beklagte gemäß § 7 Abs 1 Satz 1 IESG bindende Kostenentscheidung.