Spruch I. Der Revision und dem Rekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den nachstehenden klagenden Parteien binnen 14 Tagen die folgenden Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen: a) der Viertklägerin 1.610,64 EUR (darin 268,44 EUR USt), b) dem Fünftkläg…
Text Entscheidungsgründe: Die am 26. 2. 2001 gegründete A***** Gruppe AG war mit ca 75 % an der bereits 1990/91 gegründeten A***** AG beteiligt, die über eine Konzession gemäß § 19 WAG verfügte. Beide Gesellschaften wurden von dem selben Vorstandsvorsitzenden vertreten. Die A***** AG hatte bis 1999 in zw…
Rechtliche Beurteilung Die Revision und der Rekurs der Beklagten sind aus den vom Berufungsgericht ausgeführten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. Die außerordentliche Revision der Viertbeklagten ist mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. I. Rekurs und Revision der Beklagten 1. Haftungsgrund…