JudikaturJustizRS0126987

RS0126987 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2022

Zwischen der (allenfalls analog gewährten) Kondiktion nach § 1431 ABGB gegen den Empfänger der Leistung und dem Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB gegen den, der sich ‑ wenn auch nur vorläufig ‑ durch die Leistung des Verkürzten selbst einen Aufwand erspart hat, besteht Konkurrenz. Dabei sind der Empfänger der Leistung und der eigentlich Verpflichtete Solidarschuldner.

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