JudikaturJustizRS0126977

RS0126977 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2013

Unterbliebene Sachverhaltsaufklärung (hier: durch Übersetzung zur Alibibeweisführung vorgelegter fremdsprachiger Urkunden) ist nicht Gegenstand einer Mängelrüge. Soweit darin eine Verletzung des besonderen Beschleunigungsgebots in Strafsachen gesehen wird, muss dies ausdrücklich als solche reklamiert werden.

Entscheidungen
2