JudikaturJustizRS0126889

RS0126889 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2013

Trotz einer bereits eingetretenen unheilbaren Zerrüttung der Ehe kann die Verletzung von weiterhin schutzwürdigen Interessen des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder bei der Verschuldensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben.

Entscheidungen
2