Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden im Ausspruch über das Verschulden dahin abgeändert, dass die Entscheidung insgesamt zu lauten hat: „Die zwischen den Streitteilen am 20. 11. 2002 vor dem Standesamt Nürnberg zu Nr. 2052/2002 geschlossene Ehe wird aus dem überwiege…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gebürtige Brasilianerin. Sie besitzt die brasilianisch-italienische Doppelstaatsangehörigkeit. Der Beklagte ist Österreicher. Die Streitteile, die sich in englischer Sprache verständigen, schlossen am 20. 11. 2002 in Nürnberg die Ehe, wo sie zunächst auch wohnte…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs muss bei beiderseitigem Verschulden ein sehr erheblicher Unterschied im Grad des Verschuldens gegeben sein, um ein überwiegendes Verschulden eines Teils annehmen zu können. Dabei ist nicht nur zu berücksichtigen, wer mit…