JudikaturJustizRS0126888

RS0126888 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. August 2018

Bei teilweisem Obsiegen mit einem zweiseitig gewordenen Kostenrekurs sind die Kosten nach den Grundsätzen des § 43 Abs 1 ZPO verhältnismäßig zuzusprechen (Quotenkompensation).

Entscheidungen
3