Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teils lautet: 1. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin einen monatlichen Unterhalt von 360 EUR ab 1. Februar 2009 zu zahlen,…
Text Entscheidungsgründe: Die 1972 geschlossene Ehe der Streitteile ist seit 9. November 1977 aus dem (Allein-)Verschulden des Beklagten rechtskräftig geschieden. Die Klägerin lebte danach etwa 25 Jahre in Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann. Diese Lebensgemeinschaft ging etwa 2002/2003 zu Ende. Se…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig und großteils auch berechtigt. Es entspricht der ständigen Judikatur, dass für die Sozialhilfe im Gegensatz zur Sozialversicherung der Grundsatz der Subsidiarität gilt, also die Sozialhilfe erst dann eingreifen soll, wenn der H…